FAQ
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Detektei + Kriminaltechnik. Dieser FAQ-Bereich wird ständig überarbeitet, finden Sie hier nicht Ihre Frage, wenden Sie sich bitte direkt an uns.
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Online Auftrag
Aktuell bieten wir für eine Online – Beauftragung die Adressermittlung und die Arbeitgeberermittlung an. Zukünftig werden wir weitere Dienstleistungen anbieten. Zu allen anderen Themen können Sie uns jederzeit gerne telefonisch unter 0231 58 69 76 90 oder per E-Mail info@kcmg.de kontaktieren.
Für die Bearbeitung einer Adressermittlung oder Arbeitgeberermittlung durch die Detektei KCMG ist das Vorliegen eines berechtigten Interesse notwendig. Dies liegt zum Beispiel dann vor, wenn einer Ihrer Schuldner unbekannt verzogen ist oder Sie Ihre Ansprüche nicht durch den Gerichtsvollzieher pfänden lassen können, weil Sie den Arbeitgeber Ihres Schuldners nicht kennen. Private Mandanten werden daher gebeten, uns eine Kopie des vollstreckbaren Titels (Urteil / Mahnbescheid / notarielles Anerkenntnis) als Nachweis zu übersenden. In dem Formular zur Arbeitgeber – Ermittlung bieten wir Ihnen eine Upload Funktion an. Gerne kann uns auch Ihr Rechtsanwalt eine Anfrage stellen, in diesem Fall reicht uns die Versicherung Ihres Rechtsanwalt, dass ein ausreichendes berechtigtes Interesse vorliegt.
Die Kosten der jeweiligen Beauftragung sind in den Formularen detailliert angeben. Sie haben die Wahl zwischen der Standard – Beauftragung (ca. 7 Werktage) und der Express – Beauftragung (ca. 1 – 2 Werktage). Für die Express – Bearbeitung fällt ein geringer Zuschlag an. Die in den Formularen angegebenen Preise verstehen sich inklusiver der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Damit wir Ihre Anfrage zu den dargestellten Konditionen bearbeiten können, benötigen wir alle in dem Formular abgefragten Daten zu dem Schuldner / der Schuldnerin. Sollten Sie nicht alle Daten vorliegen haben, sprechen Sie uns an, ob wir die Anfrage dennoch – ggf. zu abweichenden Konditionen – bearbeiten können.
In der Regel erhalten Sie nach der Beauftragung eine Rechnung mit der Bitte, diese innerhalb von 14 Tagen zu begleichen. Danach beginnen wir mit der Bearbeitung. In Ausnahmefällen oder in dringenden Angelegenheiten ist auch eine Bearbeitung gegen offene Rechnung möglich, wir behalten uns jedoch vor, dies ggf. abzulehnen. Rechtsanwälte haben die Möglichkeit durch Abschluss einer Rahmenvereinbarung gegen offene Rechnung mit monatlicher Rechnungslegung zu zahlen.
Ja die Beauftragung einer Detektei ist legal, ein berechtigtes Interesse sollte grundsätzlich vorliegen. Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung und schauen, an welchen Stellen wir für Sie tätig werden können. Grundsätzlich illegal ist die Überwachung von Personen mit sogenannten GPS Sendern, diese werden von uns nicht eingesetzt. Bitte beachten Sie: Mit der Überwachung von Personen mittels GPS Sendern machen sich nicht nur die entsprechenden Unternehmen strafbar, auch die Auftraggeber können hier ggfs. zur Rechenschaft gezogen werden. Der Einsatz von GPS Sendern ist nur in ganz klar eingegrenzten Situationen zulässig (etwa zur Sicherung von mobilen Gütern, zur Diebstahlnachverfolgung) – gerne beraten wir Sie hier in einem persönlichen Gespräch.
Detektei
Ganz einfach: Rufen Sie uns an unter Tel.: 0231 58 69 76 92 und schildern uns Ihr Anliegen. Die telefonische Beratung ist grundsätzlich kostenfrei. Sollten wir in einer ersten Einschätzung zu dem Ergebnis kommen, dass wir Sie unterstützen können, vereinbaren wir gerne einen persönlichen Termin in einem unserer Büros in Dortmund oder Münster. Gerne kommen wir aber auch bundesweit zu Ihnen persönlich. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch erteilen Sie uns schriftlich den Auftrag – dabei werden alle Kosten und Verfahren fixiert, die wir zur Lösung vorschlagen. Transparenz und Wirtschaftlichkeit sind für uns oberstes Gebot – Sie wissen zu jeder Zeit welche Kosten auf Sie zukommen und wie der aktuelle Bearbeitungsstand Ihres Auftrags ist. Im Rahmen der Auftragsbearbeitung steht Ihnen grundsätzlich ein Mitarbeiter zur Verfügung, der alle Fragen gerne beantwortet und mit Ihnen gemeinsam entscheidet, wie weiter vorzugehen ist.
Nein – wir haben in Dortmund und Münster ein Büro, von hier aus koordinieren wir alle nationalen und internationalen Einsätze. Unsere Detektei ist bundesweit und international tätig und unsere Detektive verfügen in nahezu allen grösseren Städten über excellente Ortskenntnisse. Für Sie ist wichtig, dass wir in jeder Stadt bundesweit ohne Anfahrtskosten oder zusätzliche Gebühren tätig werden. Sprechen Sie uns einfach an, gerne beraten wir Sie hinsichtlich möglicher Durchführungsmöglichkeiten.
Die Abrechnung erfolgt nach geleisteten Stunden. Je nach Schwierigkeit bewegen sich unsere Stundensätze zwischen 60,00 € – 150,00 €. Eines ist uns wichtig: Die Beauftragung einer Detektei ist Vertrauenssache. Wir bieten keine Dumpingpreise und beteiligen uns auch nicht an einem Preiswettbewerb, da bei uns grundsätzlich die Interessen unserer Auftraggeber im Vordergrund stehen. Die Wirtschaftlichkeit und die Angemessenheit unserer Arbeit ist uns wichtig – dementsprechend beraten wir unsere Mandanten, gleich ob es sich um einen privaten „einfachen“ Auftrag oder eine umfangreiche und komplizierte Angelegenheit eines Konzerns handelt. Gerne stellen wir uns dem Marktumfeld und erörtern in einem gemeinsamen Gespräch die Konditionen unabhängig von einer Auftragserteilung.
Unter bestimmten Bedingungen können die Kosten für den Einsatz einer Detektei gegenüber der Gegenseite geltend gemacht werden. Einige Urteile dazu finden Sie in unserem Blog oder Sie sprechen uns an und lassen sich unverbindlich beraten. Darüber hinaus arbeiten wir mit verschiedenen Rechtsanwaltskanzleien zusammen, so dass Sie ggf. auch durch einen erfahrenen Rechtsanwalt eine rechtskundige Auskunft erhalten.
Ja die Beauftragung einer Detektei ist legal, ein berechtigtes Interesse sollte grundsätzlich vorliegen. Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung und schauen, an welchen Stellen wir für Sie tätig werden können. Grundsätzlich illegal ist die Überwachung von Personen mit sogenannten GPS Sendern, diese werden von uns nicht eingesetzt. Bitte beachten Sie: Mit der Überwachung von Personen mittels GPS Sendern machen sich nicht nur die entsprechenden Unternehmen strafbar, auch die Auftraggeber können hier ggfs. zur Rechenschaft gezogen werden. Der Einsatz von GPS Sendern ist nur in ganz klar eingegrenzten Situationen zulässig (etwa zur Sicherung von mobilen Gütern, zur Diebstahlnachverfolgung) – gerne beraten wir Sie hier in einem persönlichen Gespräch.
In vielen Fällen benötigen Sie nicht zwingend einen Rechtsanwalt bei der Beauftragung einer Detektei. Wir empfehlen aber grundsätzlich, einen Rechtsanwalt mit zu Rate zu ziehen. Ein Rechtsanwalt kann Sie rechtlich beraten und unter Umständen auch den Auftragsumfang und – inhalt unter rechtlichen Gesichtspunkten noch besser einordnen. Die Detektei KCMG arbeitet bundesweit mit Rechtsanwälten zusammen und wir empfehlen Ihnen auch gerne hier einen Ansprechpartner.